Ein Hersteller, der den englischen Markt für Unterhaltungselektronik aufrollen möchte, ein anderer, der Kühlschränke an Aldi in Frankreich verkaufen will. Ein Uhrenproduzent, der einige Shops in Österreich beliefert oder der Musikgerätehersteller, der Händler in der Schweiz gefunden hat:
Die Fragen und Anforderungen unserer Kunden reichen weit.

Und wir erfüllen sie, mit Informationen und langjährigen Erfahrungen. Wir führen Registrierungen und Anmeldungen durch, übernehmen Monats-, Quartals- und Jahresmeldungen, kommunizieren mit den Systembetreibern oder Entsorgungs- unternehmen und kontrollieren Rechnungen.

Umgekehrt fungieren wir für EU-Unternehmen in Deutschland als Bevollmächtigte. Unkompliziert, kompetent, persönlich.

Internationale Geschäfte werden mit uns leichter: Telefon 040 / 18 29 07 01.

News

WELECON-Garantie für 2023 anerkannt

21.11.2022

Für sämtliche Gerätearten kann ab sofort die insolvenzsichere WELECON-Garantie für 2023 beantragt werden. Wir senden Ihnen gern ein Angebot zu: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Amazon-Kontrollpflicht erst ab 01.07.2023

25.11.2022

Händler, die auf Plattformen wir Amazon, Ebay & Co. verkaufen, haben in Deutschland ein halbes Jahr länger Zeit, ihre ElektroG-Registrierung gegenüber den Plattformen nachzuweisen. Das beschloss der Bundesrat am 25.11.2022.

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"Entsorgungsgebühren" für LED sind keine Pflicht

17.08.2017

Aktuell werden LED-Vertreiber von einigen Herstellern aufgefordert, für LED eine so genannte "Entsorgungsgebühr" zu zahlen. Wichtig: Diese Anweisung stammt nicht von der Stiftung EAR.

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Einfache Powerbanks sind Batterien

20.03.2017

Powerbanks, die nur den Ladestand anzeigen, fallen nicht unter das ElektroG. Das gilt auch, wenn mehrere Ladeschnittstellen vorhanden sind, teilt die Stiftung EAR in einer Anwendungshilfe mit.

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Händlerrücknahmepflicht: Ab Juni 2017 droht Bußgeld

07.02.2017

Händler, die trotz Rücknahmeverpflichtung keine Altgeräte von Endnutzern zurücknehmen, droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

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WELECON GmbH  |  Ochsenwerder Norderdeich 2  |  D 21037 Hamburg  |  Telefon: +49 40 18 29 07 01  |  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!